Transition Beratung

360° Unterstützung fürs Leben
Begleitung bei Zerebralparese, Spina bifida und Muskeldystrophie
Seit 1991 begleitet die ORTHO-TEAM Gruppe Kinder und Jugendliche mit angeborenen oder erworbenen orthopädischen und neurologischen Erkrankungen – darunter Zerebralparese, Spina bifida oder Muskeldystrophie.
Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität.
Mit dem Konzept der Transition Beratung verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz, der Betroffene und ihre Familien von Anfang an unterstützt – von der ersten Versorgung bis weit ins Erwachsenenalter. Der Fokus liegt auf einer umfassenden Begleitung bei der Alltagsbewältigung und in allen Übergangsphasen des Lebens.

Die ORTHO-TEAM Gruppe
Hilfe und Unterstützung im Übergang zur Erwachsenenmedizin
Auf Wunsch organisieren und koordinieren wir Transitionssprechstunden in Zusammenarbeit mit dem zuständigen interdisziplinären Versorgungsteam. Zudem unterstützen wir bei der Suche nach einer geeigneten wohnortnahen Einrichtung, um den Übergang in die Erwachsenenmedizin so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Für eine effiziente und qualitativ hochwertige Hilfsmittelversorgung begleiten wir die Betroffenen bei Bedarf auch zu Transitions- oder Arztvisiten.
Transition beschreibt den geplanten Übergang von der Kinder- in die Erwachsenenmedizin mit dem Ziel einer durchgehenden und abgestimmten medizinischen Versorgung

Transition ins Erwachsenenalter
Lückenloser Übergang in die Erwachsenenmedizin
Kinder und Jugendliche mit Zerebralparese, Muskeldystrophie oder Spina bifida werden meist durch interdisziplinäre Teams in Kinderspitälern eng betreut. Regelmässige Kontrollen ermöglichen eine gezielte Begleitung der körperlichen Entwicklung und das frühzeitige Erkennen gesundheitlicher Risiken.
Mit dem 18. Lebensjahr endet diese Betreuung – der Wechsel in die Erwachsenenmedizin steht an. In der Schweiz gibt es jedoch nur wenige spezialisierte neuroorthopädische Teams für Erwachsene, meist nicht in unmittelbarer Wohnortsnähe.
Eine frühzeitige und sorgfältig koordinierte Transition ist daher entscheidend, um Versorgungslücken zu vermeiden und den Informationsfluss zwischen Kindermedizin und Erwachsenenversorgung sicherzustellen.
Welche Gegebenheiten ändern sich während der Transition?
Drei Phasen des Übergangs
Die Transition beginnt in der Regel mit dem 15. Lebensjahr und gliedert sich in drei zentrale Phasen:
1. Phase (ab ca. 15 Jahre):
Mit dem Ende der Schulzeit stehen Fragen zur weiteren Lebensplanung im Vordergrund – z. B. berufliche Perspektiven, Unterstützungsangebote und individuelle Zielsetzungen.
2. Phase (vor dem 18. Lebensjahr):
Der Übergang in die Erwachsenenmedizin muss vorbereitet und begleitet werden. Da medizinische Betreuung stark auf Vertrauen basiert, ist der frühzeitige Aufbau neuer betreuender Strukturen essenziell. Eine lückenlose Weiterbetreuung ist für die Gesundheit langfristig entscheidend.
3. Phase (ab dem 20. Lebensjahr):
Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Invalidenversicherung in der Regel keine Therapien oder Hilfsmittel mehr. Eine frühzeitige Klärung künftiger Versorgungsoptionen ist notwendig, um Unterbrüche in der Versorgung zu vermeiden.
Wer kann mir sonst weiterhelfen?
Pro Infirmis – Beratung und Unterstützung bei Behinderung und Inklusion
Pro Infirmis ist eine schweizweit tätige, privatrechtlich organisierte Fachorganisation für Menschen mit Behinderungen. Sie unterstützt Betroffene und Angehörige bei Fragen rund um Inklusion, Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Im Zentrum stehen die Gleichstellung, die individuelle Lebensgestaltung sowie der Einsatz gegen Diskriminierung und soziale Ausgrenzung. Pro Infirmis bietet Beratung, Unterstützung und praktische Hilfe im Alltag – unabhängig von Alter, Behinderung oder Wohnort.

Pro Infirmis
Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen
Pro Infirmis bietet vielfältige Unterstützungsleistungen für Menschen mit kognitiven, körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen.
- Sozialberatung und Case Management
- Assistenzberatung und Treuhanddienste
- Begleitetes Wohnen und eine Wohnschule für Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen
- Tagesstätte für Menschen mit körperlichen Behinderungen
- Finanzielle Leistungen an Behinderte (FLB)
- Eurokey-Abgabestelle
Die Beratungsleistungen stehen auch Angehörigen sowie Institutionen zur Verfügung.
Richtlinien zur Kostenübernahme
Kostenträger: Invalidenversicherung (IV)
Hilfsmittel:
Bei anerkanntem Geburtsgebrechen übernimmt die IV die Kosten für «einfache und zweckmässige» Hilfsmittel vollständig – ohne Selbstbehalt.
Therapiegeräte:
Bis zum 20. Lebensjahr werden einfache und zweckmässige Geräte finanziert. Danach entfällt die Leistungspflicht.
Kostenträger: Krankenkasse
Hilfsmittel und Therapiegeräte:
Übernahme erfolgt auf ärztliche Verordnung, sofern keine IV-Leistungspflicht besteht.
Hinweis:
Bei der Krankenkasse ist ein Selbstbehalt von 10 % auf die anfallenden Kosten durch die versicherte Person zu tragen.
Ärztliche Betreuung während der Transition
Interdisziplinäre Begleitung für eine nahtlose Versorgung
Mit dem Abschluss des Körperwachstums zwischen dem 16. und 20. Lebensjahr beginnt der Übergang von der pädiatrischen in die Erwachsenenmedizin. Diese sogenannte Transition verläuft nicht immer reibungslos, da nicht in allen Fällen eine gleichwertige ärztliche Weiterbetreuung vorhanden ist.
Gerade bei Erkrankungen des Bewegungsapparates empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit den behandelnden Kinderärzt:innen. Diese können gezielt an erfahrene Fachpersonen aus der Neuroorthopädie oder Neurologie weiterverweisen.
Auch nach dem Wachstumsabschluss bleibt eine regelmässige ärztliche Kontrolle wichtig, idealerweise im Jahres- oder Zweijahresrhythmus. Nur so können funktionelle Veränderungen frühzeitig erkannt und nötige Therapien rechtzeitig eingeleitet werden. Eine langfristige Physiotherapie bedarf zudem einer jährlichen ärztlichen Beurteilung, um die Kostenübernahme durch die Versicherung zu sichern.
Optimal erfolgt die Betreuung durch ein interdisziplinäres Team aus Neuroorthopädie, Neurologie, Physiotherapie und Orthopädietechnik. Wichtig ist zudem, dass Patient:innen oder deren Angehörige aktiv mitwirken und neue Betreuungspersonen frühzeitig in den Informationsfluss einbinden – etwa durch die gezielte Weiterleitung ärztlicher Berichte.

Zu berücksichtigende Aspekte im Rahmen der Transition:
- Eine frühzeitige Abstimmung mit den aktuell behandelnden Ärztinnen und Ärzten ist erforderlich, um festzulegen, wer die medizinische Betreuung nach Abschluss des Wachstums übernimmt.
- Bei Kindern und Jugendlichen mit Erkrankungen oder Problemen des Bewegungsapparates ist eine fortgesetzte Betreuung über das Wachstumsende hinaus sinnvoll und empfehlenswert.
- Ein interdisziplinäres Behandlungsteam, bestehend aus Neuroorthopädinnen und Neuroorthopäden, Neurologinnen und Neurologen, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie Orthopädietechnikerinnen und Orthopädietechnikern, gilt als ideal.
- In der Regel sind jährliche bis zweijährliche Kontrolluntersuchungen ausreichend.
- Es ist sicherzustellen, dass alle an der Behandlung beteiligten Fachpersonen gegenseitig Zugang zu den relevanten medizinischen Berichten erhalten.
Quelle:
PD Dr. med. Carlo Camathias, FMH Orthopädie und Traumatologie des Bewegungsapparates
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Statement
«Im ORTHO-TEAM betreuen wir unsere Kunden oft ein Leben lang. Als Teil des interdisziplinären Versorgungsteams ist es uns eine Ehre, gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden alles daranzusetzen, eine barrierefreie Zukunft zu gestalten»
Dimitri Mattle
Geschäftsführer ORTHO-TEAM Mattle