Beratung Übergang
Lückenloser Übergang in die Erwachsenenmedizin
Der Wechsel in die Erwachsenenmedizin
Kinder und Jugendliche mit Cerebralparese, Muskeldystrophie oder Spina bifida werden in Kinderspitälern oft durch interdisziplinäre Teams eng begleitet. Regelmässige Kontrollen unterstützen die körperliche Entwicklung und helfen, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Mit dem 18. Lebensjahr endet diese Betreuung, der Wechsel in die Erwachsenenmedizin steht bevor. In der Schweiz gibt es jedoch nur wenige spezialisierte neuroorthopädische Teams für Erwachsene, die zudem nicht immer in Wohnortnähe verfügbar sind.
Eine frühzeitige, sorgfältig koordinierte Begleitung ist deshalb entscheidend, um Versorgungslücken zu vermeiden und den Informationsfluss zwischen Kinder- und Erwachsenenmedizin sicherzustellen, so bleibt die Betreuung auch im Erwachsenenalter kontinuierlich und zuverlässig.
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Drei Phasen des Übergangs
Die Transition beginnt meist um das 15. Lebensjahr und lässt sich in drei zentrale Phasen gliedern:
Phase 1 (ab ca. 15 Jahre)
Mit dem Ende der Schulzeit rücken Fragen zur weiteren Lebensplanung in den Vordergrund: berufliche Perspektiven, passende Unterstützungsangebote und individuelle Zielsetzungen werden wichtig
Phase 2 (vor dem 18. Lebensjahr)
Der Übergang in g.die Erwachsenenmedizin muss sorgfältig vorbereitet werden. Da medizinische Betreuung stark auf Vertrauen basiert, ist der frühzeitige Aufbau neuer betreuender Strukturen essenziell. Eine lückenlose Weiterbetreuung ist entscheidend für die langfristige Gesundheit.
Phase 3 (ab ca. 20 Jahre)
Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Invalidenversicherung in der Regel keine Therapien oder Hilfsmittel mehr. Eine frühzeitige Klärung künftiger Versorgungsoptionen hilft, Unterbrüche in der Versorgung zu vermeiden.
Beratungsstellen
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Pro Infirmis – Beratung und Unterstützung bei Behinderung und Inklusion
Pro Infirmis ist eine schweizweit tätige Fachorganisation für Menschen mit Behinderungen. Sie unterstützt Betroffene und Angehörige bei allen Fragen rund um Inklusion, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe.
Im Mittelpunkt stehen Gleichstellung, individuelle Lebensgestaltung und der Einsatz gegen Diskriminierung und soziale Ausgrenzung. Pro Infirmis bietet Beratung, Unterstützung und praktische Hilfe im Alltag, unabhängig von Alter, Art der Behinderung oder Wohnort.
Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen
Pro Infirmis unterstützt Menschen mit kognitiven, körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen durch vielfältige Leistungen, zum Beispiel:
- Sozialberatung und Case Management
- Assistenzberatung und Treuhanddienste
- Begleitetes Wohnen und Wohnschule für Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen
- Tagesstätten für Menschen mit körperlichen Behinderungen
- Finanzielle Leistungen an Behinderte (FLB)
- Eurokey-Abgabestelle
Die Beratungsleistungen stehen auch Angehörigen sowie Institutionen offen.
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Finanzierung
Kostenträger: Invalidenversicherung (IV)
Hilfsmittel:
Bei anerkanntem Geburtsgebrechen übernimmt die IV die Kosten für «einfache und zweckmässige» Hilfsmittel vollständig – ohne Selbstbehalt.
Therapiegeräte:
Bis zum 20. Lebensjahr werden einfache und zweckmässige Geräte finanziert. Danach entfällt die Leistungspflicht.
Kostenträger: Krankenkasse
Hilfsmittel und Therapiegeräte:
Übernahme erfolgt auf ärztliche Verordnung, sofern keine IV-Leistungspflicht besteht.
Hinweis:
Bei der Krankenkasse ist ein Selbstbehalt von 10 % auf die anfallenden Kosten durch die versicherte Person zu tragen.
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Produktewelt
Fragen und Antworten
Der Übergang, auch Transition genannt, beschreibt den Wechsel von der Betreuung im Kinderspital in die Erwachsenenmedizin. Ziel ist es, die medizinische Versorgung langfristig sicherzustellen und Versorgungslücken zu vermeiden.
Eine frühzeitige Planung hilft dabei, neue Fachpersonen und Versorgungsstrukturen rechtzeitig kennenzulernen. Gleichzeitig können medizinische, therapeutische und organisatorische Fragen Schritt für Schritt geklärt werden.
Die Transition startet meist bereits ab dem 15. Lebensjahr. In dieser Phase beschäftigen sich Jugendliche und Familien zunehmend mit Themen wie Ausbildung, Selbstständigkeit, Hilfsmittelversorgung und Zukunftsplanung.
Mit dem 18. Lebensjahr endet häufig die Betreuung durch spezialisierte interdisziplinäre Teams im Kinderspital. Da es in der Schweiz nur wenige spezialisierte neuroorthopädische Angebote für Erwachsene gibt, ist eine koordinierte Übergangsplanung besonders wichtig.
Die medizinische Betreuung basiert oft auf langjährigen Beziehungen. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig neue betreuende Fachpersonen kennenzulernen und den Übergang möglichst vertraut und sicher zu gestalten.
Ab etwa dem 20. Lebensjahr übernimmt die Invalidenversicherung (IV) in vielen Fällen keine Therapien oder Therapiegeräte mehr. Deshalb sollten zukünftige Finanzierungsmöglichkeiten frühzeitig abgeklärt werden.
Bei anerkanntem Geburtsgebrechen übernimmt die IV die Kosten für einfache und zweckmässige Hilfsmittel vollständig und ohne Selbstbehalt. Therapiegeräte werden in der Regel bis zum 20. Lebensjahr finanziert.
Die Krankenkasse übernimmt Hilfsmittel oder Therapiegeräte auf ärztliche Verordnung, wenn keine Leistungspflicht der IV besteht. Dabei fällt in der Regel ein Selbstbehalt von 10 % an.
Pro Infirmis unterstützt Menschen mit Behinderungen und ihre Familien mit Sozialberatung, Assistenzberatung, begleitetem Wohnen, finanziellen Mitteln und weiteren Angeboten rund um Inklusion und Selbstständigkeit.
ORTHO-TEAM und GELBART begleiten Jugendliche und Familien während des gesamten Übergangsprozesses. Gemeinsam werden Versorgungslösungen, Hilfsmittel, Finanzierungsmöglichkeiten und zukünftige Betreuungsstrukturen frühzeitig geplant.



